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   BSG - B 5 R 2/23 R   

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BSG - B 5 R 2/23 R (https://dejure.org/9999,143538)
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Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Ist für die rentenrechtliche Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat der EU zurückgelegten Kindererziehungszeiten ausreichend, wenn vor Aufenthaltsnahme im EU-Ausland lediglich beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen eines Schulbesuchs in Deutschland zurückgelegt ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 2835/23
    Insoweit begründen weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG einen generellen Anspruch darauf, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann (vgl. BSG 01.03.2023, B 5 R 2/23 B, juris Rn. 9; BSG 10.08.2023, B 2 U 174/22 B, Rn. 9, juris, m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2023 - B 5 R 25/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das zeige einerseits der Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.4.2021 (L 18 R 1114/16) , das dem EuGH zwei Fragen zur Auslegung von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) 987/2009 vorgelegt habe, und andererseits das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2022 (L 4 R 187/21, Revision anhängig unter B 5 R 2/23 R) .
  • BSG, 10.08.2023 - B 2 U 174/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit begründen weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG einen generellen Anspruch darauf, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2023 - B 5 R 2/23 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.4.2021 - B 5 R 18/21 B - juris RdNr 13 mwN; BSG Beschluss vom 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B - juris RdNr 8; s auch B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 110 RdNr 5 mwN) .
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